Die ältesten Einkeimblättler sind nicht primitiv
Ungefähr ein Fünftel der bedecktsamigen Blütenpflanzen (Angiospermen) gehört zu den Einkeimblättlern (Monokotyledonen; Klasse Liliopsida); darunter zählen als besonders umfangreiche Familien zum Beispiel die Orchideen und die Süßgräser. Die Monokotyledonen gelten nach heutiger Auffassung als frühe Abkömmlinge relativ primitiver Zweikeimblättler (Dikotyledonen). Obwohl 50.000 monokotyle Pflanzen heute bekannt sind, sind ihre fossilen Überreste mager und meist schwer interpretierbar. Gandolfo und Mitarbeiter haben nun in Schichten der oberen Kreide (auf ca. 90 Millionen Jahre datiert) winzige, millimetergroße Blüten entdeckt, die zweifelfrei zu den Einkeimblättlern gestellt werden können. Die Blüten sind trimer (dreizähliger Blütenblattkreis), radiärsymmetrisch und eingeschlechtlich; die gefundenen Blüten besaßen nur Staubblätter, waren also rein männlich. Aufgrund ihres Baus gleichen sie stark heutigen monocotylen Triuridaceen; dies wurde durch eine cladistische Analyse unterstützt. Die Arten der Familie Triuridaceae sind blattgrünlos, enthalten also kein Chlorophyll, und sind auf die Versorgung mit organischen Nährstoffen angewiesen (die Autoren sprechen von saprophytischer Lebensweise). Die Autoren schließen daraus, daß auch die von ihnen entdeckte fossile Pflanze auf Abbauprodukte anderer Organismen angewiesen war, womit dieser Fund auch der älteste Nachweis einer auf organische Stoffe angewiesenen Pflanze unter den Angiospermen wäre. Gleichzeitig wäre ausgerechnet der älteste Nachweis einer monokotylen Pflanze ein Beleg für eine spezialisierte Form, was evolutionstheoretisch nicht zu erwarten gewesen wäre. Die Autoren formulieren daher abschließend folgendes "Dilemma": "Either the monocotyledonous clade is much older than its fossil representation indicates, or our interpretation of what constitutes a 'primitive' monocotyledon must be revised." [Gandolfo MA, Nixon KC, Crepet WL, Stevenson DW & Friis EM (1998) Oldest known fossils of monocotyledons. Nature 394, 532-533.] RJ