Beitragseinreichung
Checkliste für Beitragseinreichungen
Alle Einreichungen müssen die folgenden Anforderungen erfüllen.
- Beim Beitrag handelt es sich um eine unveröffentlichte Originalarbeit des Autors. Als Autor trage ich die Verantwortung für die abgedruckten Inhalte und stimme der Veröffentlichung meiner Personenangaben zu.
- Als Autor bin ich einverstanden, dass der Beitrag fachlich und didaktisch begutachtet wird. Mir ist bewusst, dass die Redaktion über die Annahme und allenfalls benötigte Überarbeitungen entscheidet.
- Die Einreichung liegt als Open XML Document (.docx), Open Document Text (.odt) oder Rich Text Format (.rtf) vor. Illustrationen, Grafiken und Tabellen sind an geeigneter Stelle direkt im Text eingefügt. Den verwendeten Materialien sind Informationen zu den jeweiligen Urheber bzw. Rechteinhaber beigefügt. Die bibliografischen Angaben folgen dem Zitierstil der Zeitschrift.
Hauptartikel
- Anforderungen an die Autoren: Der Autor muss im behandelten Themengebiet „heimisch“ sein. Das heißt nicht unbedingt, dass er selbst Primärforschung betreiben muss, sondern dass er sich anhand der Literatur einen genügenden Einblick verschafft hat, so dass er das Themengebiet ausreichend überblickt und gut beherrscht.
- Kriterien für die Qualität der Beiträge: Die behandelte Thematik sollte überblicksmäßig dargestellt werden; verschiedene Auffassungen sollen zu Wort kommen und kritisch beleuchtet werden. Der aktuelle Diskussionsstand muss berücksichtigt sei. Eigene Überlegungen des Autors sollten zum Tragen kommen.
- Art der Präsentation:
- Es wird ein Intro-Text benötigt, der 4-8 Zeilen im Word-Format (11 pt) umfassen sollte. Dieser kann ein „Appetizer“, eine kurze Zusammenfassung sein oder einen wichtigen Punkt des Artikels besonders hervorheben.
- In einer Zusammenfassung („kompakt“) soll ein Überblick über die verfolgte Fragestellung und die präsentierten Ergebnisse gegeben werden.
- Am Beginn der Ausführungen sollen einige „appetit-anregende“ Sätze stehen, die in die Problematik und in die wichtige(n) Fragestellung(en) einführen.
- Danach folgt eine thematische Einführung, die auch ein Fachfremder (ggf. mit Hilfe eines Glossars) verstehen sollte. (c und d kann auch als eine Einheit präsentiert werden.)
- Detailpräsentation. Der fachfremde Leser wird hier nicht mehr im Einzelnen die Argumentation durchschauen können. Anhand des Überblicks (b, c, d) sollte er aber die Details zuordnen können.
- Strukturierung durch Zwischenüberschriften erster und ggf. zweiter Ordnung.
- Es sollen zwei bis vier kurze Eyecatcher-Sätze angegeben werden. Diese können wörtliche oder abgekürzte Sätze aus dem Fließtext sein.
- Abschluss mit Schlussfolgerungen
- Umfang:
- Mindestens 20.000 Zeichen Text (mit Leerzeichen), maximal 30.000 - 35.000 Zeichen.
- Gesamtumfang (mit Abbildungen) nach Möglichkeit höchstens acht SIJ-Seiten. Zusätzliche Inhalte können allenfalls als Online-Zusatzmaterial veröffentlich werden.
- Mindestens drei Abbildungen (ggf. zur Auflockerung und Verschönerung des Texts).
Kurzbeiträge
- Anforderungen an die Autoren: Der Autor muss hier kein breites Überblickswissen des behandelten Themas besitzen, aber sich im Themenumfeld etwas auskennen. Er muss nur den betreffenden Originalbeitrag, über den er berichtet, im Wesentlichen verstanden haben, und er muss in der Lage sein, einen oder ggf. mehrere einführende Abschnitte zu verfassen (z. B. mit Hilfe eines Lehrbuchs), um dem Leser die Relevanz des Themas zu verdeutlichen und den thematischen Einstieg zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
- Kriterien für die Qualität der Beiträge: Hier geht es nur darum, einen oder wenige Originalartikel aus Fachzeitschriften im Überblick wiederzugeben und zu bearbeiten (kürzen, erklärende Ergänzungen verfassen, kommentieren). Der Leser soll nicht nur den „springenden Punkt“ des Beitrags verstehen, sondern auch etwas über die referierte Materie lernen können, so dass z. B. im Idealfall ein Lehrer die betreffende Information im Unterricht verwerten kann. Der Autor sollte ein paar eigene Überlegungen in den Beitrag einfließen lassen; je nach Originalbeitrag kann dies aber u. U. auf ein Minimum beschränkt bleiben.
- Art der Präsentation:
- Es wird ein Intro-Text benötigt, der 4-8 Zeilen im Word-Format (11 pt) umfassen sollte. Dieser kann ein „Appetizer“, eine kurze Zusammenfassung sein oder einen wichtigen Punkt des Artikels besonders hervorheben.
- Am Beginn der Ausführungen sollen einige „appetit-anregende“ Sätze stehen.
- Strukturierung durch Zwischenüberschriften erster Ordnung.
- Es sollen zwei bis vier kurze Eyecatcher-Sätze angegeben werden. Diese können wörtliche oder abgekürzte Sätze aus dem Fließtext sein.
- Abschluss mit Schlussfolgerungen oder Fazit
- Umfang:
- 5.000 bis 10.000 Zeichen Text (mit Leerzeichen).
- Gesamtumfang (mit Abbildungen) in der Regel höchstens drei SIJ-Seiten, ausnahmsweise vier bis fünf SIJ-Seiten mit bis zu 20.000 Zeichen.
- Mindestens eine Abbildung (ggf. zur Auflockerung und Verschönerung des Texts)
Streiflichter
- Anforderungen an die Autoren: Der Autor muss hier kein breites Überblickswissen des behandelten Themas besitzen, aber sich im Themenumfeld etwas auskennen. Er muss nur den betreffenden Originalbeitrag, über den er berichtet, im Wesentlichen verstanden haben, und er muss in der Lage sein, einen oder ggf. mehrere einführende Abschnitte zu verfassen (z. B. mit Hilfe eines Lehrbuchs), um dem Leser die Relevanz des Themas zu verdeutlichen und den thematischen Einstieg zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
- Kriterien für die Qualität der Beiträge: Ein Streiflicht kann im Minimum den Inhalt eines Abstracts eines Originalbeitrags mit einer kurzen Einführung wiedergeben. Eine kurze Kommentierung ist nicht unbedingt erforderlich, aber wünschenswert. Eigene weitergehende Überlegungen sollen in die Präsentation nicht eingearbeitet werden, ansonsten empfiehlt sich ein Kurzbeitrag.
- Art der Präsentation: Knappe Einführung und Präsentation der Hauptergebnisse eines Originalbeitrags
- Umfang: Wenige Sätze bis maximal 5.000 Zeichen (mit Leerzeichen), sonst möglichst als Kurzbeitrag ausbauen. Mindestens eine Abbildung ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.
Rezensionen
- Anforderungen an die Autoren: Der Autor hat das rezensierte Werk gelesen und kennt sich im entsprechenden Themengebiet etwas aus.
- Kriterien für die Qualität der Beiträge: Der Autor setzt sich sachlich mit dem Autor und dem Inhalt des rezensierten Werks auseinander. Der Leser soll sich ein Urteil bilden können, ob die besprochene Publikation für ihn lesenswert ist.
- Art der Präsentation: Folgende Bestandteile sollen in der Rezension enthalten sein
- Vorstellung des Autors
- Zusammenfassung des Inhalts
- Relevanz des Werks für das Themengebiet Glaube und Wissenschaft
- Lobenswerte und verbesserungswürdige Aspekte der rezensierten Publikation
- Unterschiedliche Ansichten zwischen Autor und Rezensent
- Empfehlung für potenzielle Leser
- Umfang: 5000 bis 9.000 Zeichen (mit Leerzeichen)
Leserbriefe
- Anforderungen an die Autoren: Leser von SIJ haben die Möglichkeit, sich kritisch zu veröffentlichten Beiträgen zu äußern, sofern sie Grundkenntnisse im entsprechenden Fachgebiet besitzen. Der Leser hat den entsprechenden Artikel sorgfältig studiert, vorzugsweise auch die darin referenzierte Fachliteratur.
- Kriterien für die Qualität der Beiträge: Die geäußerte Kritik (ob positiv oder negativ) ist für die Leserschaft der Zeitschrift relevant, um einen ausgewogenen und korrekten Überblick über das behandelten Themas zu erhalten. Außerdem soll die Stellungnahme des Lesers sachlich und begründet sein.
- Umfang: Maximal eine SIJ-Seite. Der Autor erhält die Möglichkeit, im gleichen Umfang (eine Seite) auf den Leserbrief zu antworten.
Copyright-Vermerk
Mit der Annahme zur Veröffentlichung überträgt der Autor der Studiengemeinschaft Wort und Wissen e.V. an seinem Beitrag für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das nicht-exklusive Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in körperlicher Form, das Recht zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung, das Recht zur Aufnahme in Datenbanken sowie das Recht zur sonstigen Verwertung in elektronischer Form.
Das Recht zur Selbst-Archivierung auf der eigenen Internet-Seite der Autorin/des Autors und der Institution, bei der er beschäftigt ist (vgl. § 38 Abs. 4 UrhG), bleibt unberührt.
Schutz personenbezogener Daten
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